NEUMARKTER MINERALBRUNNEN ist ein natürliches Mineralwasser. Welche amtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich so nennen zu dürfen?

Ein Wasser, das sich als natürliches Mineralwasser bezeichnen darf, ist von ganz besonderer Güte.

Es ist ein Naturprodukt und muss – so schreibt es der Gesetzgeber vor – ursprünglich rein sein. Das bedeutet, dass alle im Mineralwasser enthaltenen Mineralien und Spurenelemente natürlichen Ursprungs sein müssen. Zudem muss es aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten, Wasservorkommen stammen und ernährungsphysiologische Wirkung haben. Seine Zusammensetzung, Qualität und Reinheit müssen immer gleichbleibend gewährleistet sein.

Sie als Verbraucher haben mit natürlichem Mineralwasser eines der am strengsten und häufigsten kontrollierten Lebensmittel vor sich. Nur mit einer staatlichen Genehmigung ist es dem Mineralbrunnenbetrieb erlaubt, sein Wasser als natürliches Mineralwasser zu bezeichnen.

Amtliche Anerkennung
Im Juli 1988 stellte die BRAUEREI FRANZ XAVER GLOSSNER den Antrag auf amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung des Mineralbrunnens, dem am 25.4.1994 in vollem Umfang stattgegeben wurde. Es erhielt als erstes Mineralwasser in Stadt und Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die staatliche Anerkennung. Seitdem hat Neumarkt i.d.OPf. zwischen Ludwigshain und Schwesterhausgasse seinen eigenen Mineralbrunnen – den NEUMARKTER MINERALBRUNNEN.

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